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   VG Magdeburg, 03.03.2014 - 1 A 230/14 MD   

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https://dejure.org/2014,25889
VG Magdeburg, 03.03.2014 - 1 A 230/14 MD (https://dejure.org/2014,25889)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 03.03.2014 - 1 A 230/14 MD (https://dejure.org/2014,25889)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 03. März 2014 - 1 A 230/14 MD (https://dejure.org/2014,25889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer tierschutzrechtlichen Anordnung im Hinblick auf die artgerechte Haltung von Schweinen

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tierhaltungen - Schwein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2013 - 3 M 40/13

    Tierschutzrechtliche Anforderungen an die Haltung von Schweinen

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2014 - 1 A 230/14
    So hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss 3 M 40/13 vom 08.04.2013 (juris) u. a. ausgeführt:.

    Die Beweisanträge A.5 - A.9 sind bezüglich der Bewegungsfreiheit der Tiere (Fixierung/Umdrehen) - wie schon im Urteil ausgeführt - nicht beweisgeeignet, da das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss 3 M 40/13 vom 08.04.2013 (juris) u. a. ausgeführt hat:.

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2007 - 11 LC 139/06

    Weiterbetrieb einer Käfighaltungsanlage unter Freistellung von Vorschriften der

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2014 - 1 A 230/14
    Soweit sie Bedingungen für das Halten von Schweinen formulieren, stellen sie Anforderungen an die Anlage (vgl. OVG Lüneburg, U. v., 18.12.2007 - 11 LC 139/06 -, juris; s. hierzu auch: OVG Lüneburg, B. v. 19.12.2013 - 12 LA 72/13 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2013 - 12 LA 72/13

    Bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung als Schutz gegen

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2014 - 1 A 230/14
    Soweit sie Bedingungen für das Halten von Schweinen formulieren, stellen sie Anforderungen an die Anlage (vgl. OVG Lüneburg, U. v., 18.12.2007 - 11 LC 139/06 -, juris; s. hierzu auch: OVG Lüneburg, B. v. 19.12.2013 - 12 LA 72/13 -, juris).
  • VGH Bayern, 10.09.2012 - 9 B 11.1216

    Rinderhaltung; Auflage; eigenständiger Verwaltungsakt; maßgeblicher Zeitpunkt der

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2014 - 1 A 230/14
    Sie dient vielmehr dazu im Sinne von § 16a Nr. 1 TierSchG festgestellte Verstöße zu beseitigen und künftige Verstöße zu verhindern (Bay. VGH, U. v. 10.09.2012 - 9 B 11.1216 -, juris m. w. N.).
  • VG Bayreuth, 31.07.2012 - B 1 K 12.138

    Versammlungsauflagen; Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2014 - 1 A 230/14
    Denn der Beklagte durfte - wie dargelegt - nach den Erfahrungen vor Erlass der Anordnungen davon ausgehen, nur auf diesem Wege eine Durchsetzung der entsprechenden Anordnungen sicherstellen zu können, weil die Klägerin, wie bereits ausgeführt, daher zu Recht in dem Bescheid vom 26.11.2012 berücksichtigt, die entsprechenden tierschutzrechtlichen Verpflichtungen bisher missachtet hat (zur Anfechtung gesetzeskonkretisierender Verwaltungsakte siehe auch: VG Bayreuth, U. v. 31.07,2012 - B 1 K 12.138, juris m.w.N.).
  • VG Münster, 09.03.2012 - 1 K 2759/11

    Erlaubnispflichtigkeit der gewerblichen Nerzzucht und Nerzhaltung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2014 - 1 A 230/14
    Der Beweisantrag zu C.1 ist nicht beweisgeeignet, da die in dem Beweisantrag benannten prognostischen Erwartungen eines Beweises nicht zugänglich sind (vgl. VG Münster, U. v. 09.03.2012 - 1 K 2759/11 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 7 B 1143/13

    Nutzungsänderung einer Gaststätte als Sportwettbüro i.R.d. Umfirmierung der

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.03.2014 - 1 A 230/14
    Denn die hier in Rede stehenden Anordnungen beziehen sich wegen ihres dinglichen Charakters auf den bezeichneten Betrieb und verlieren deshalb im Falle einer Rechtsnachfolge nicht ihre Wirksamkeit (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 18.12.2013 - 7 B 1143/13 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 3 L 386/14

    Zur Bemessung der Kastenstandsbreite für Sauen nach § 24 Abs. 4 Nr. 4

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 1. Kammer - vom 3. März 2014 ( - 1 A 230/14 -) zu ändern und den Bescheid des Beklagten vom 26. November 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 22. April 2013 hinsichtlich der Anordnung unter Ziffer I. Nr. 1. des Bescheidtenors und der darauf bezogenen Zwangsgeldandrohung unter Ziffer III. des Bescheidtenors aufzuheben.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - 3 M 517/14

    Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Straathof vorläufig außer Vollzug

    Soweit der Antragsgegner den angefochtenen Bescheid darauf stützt, dass die beim Antragsteller in den von der (G.) GmbH bzw. (D.) GmbH betriebenen Anlagen vorhandenen Kastenstände nicht den Anforderungen des § 24 Abs. 4 Nr. 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Februar 2014 (BGBl. I S. 94, TierSchNutztV), genügten, was indiziere, dass dort tierschutzwidrige Zustände herrschten, welche der Antragsteller nicht bereit sei abzustellen, ist festzustellen, dass diese Frage in Bezug auf das hier streitige Tierhaltungsverbot nur teilweise mit dem Gegenstand des beim Senat anhängigen Berufungsverfahrens 3 L 386/14 (vorgehend Urteil des VG Magdeburg v. 03.03.2014 - 1 A 230/14 -, juris) übereinstimmt.
  • VG Magdeburg, 15.12.2014 - 1 B 1197/14

    Verbot des Haltens und Betreuens von Schweinen bestätigt

    Zur weiteren Begründung hierzu verweist das erkennende Gericht entsprechend § 117 Abs. 5 VwGO auf die Gründe seines Urteils vom 03.03.2014 - 1 A 230/14 MD -, das den Beteiligten bekannt ist.
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